Aktuelle Nachricht aus der Politik:
- Das heute 09/2022 von der EU beschlossene Verbrennerfahrzeuge Verbot ab 2035 findet Zuspruch und Ablehnung in Politik und Automobilbranche!
- Aber bevor eine solche Regelung in Kraft treten kann, muss das Parlament noch mit den einzelnen EU-Staaten darüber verhandel
- Was bei dieser Entscheidung, meiner Meinung nach, wohl nicht berücksichtigt wurde, ist der dadurch zusätzlich entstehende Wertverlust der Benziner- und Dieselfahrzeugen die, die Besitzer (Privat und Handel) nach meiner ersten groben Berechnung und Schätzung, bei einem Stand von knapp 46,5 Mio. dieser Fahrzeuge (Abfrage Statistisches Bundesamt (Destatis) 2022 mit Quellenangabe Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg Stichtag Stand 01.01.2021), diesen zwischen 350 – 550 Mrd. € kosten werden. Die Sonderfälle der Oldtimer und Youngtimer sind hier nicht berücksichtigt. Hinzu kommen hier die weiteren Faktoren und Kosten die sich dann noch mit der Umsetzung ergeben werden. Ich bin der Meinung, es wird sehr schwer diesen Besitzern solcher Fahrzeuge zu vermitteln, dass sie nicht nur über die Steuern die Förderprogramme für die Elektroautos mitfinanzieren und mittragen müssen und gleichzeitig diese doch erheblichen Wertverluste alleine tragen sollen.
- Ab 01.01.2023 geänderte Förderungen bei Elektrofahrzeugen!
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- Wussten Sie, dass Vertragshändler für ihre Leasingrückläufer von 2007-2021 zwischen 140 - 180 Milliarden Euro zuviel bezahlt haben!!!
- Eine zustandsneutrale Fahrzeugbewertung/-gutachten für Leasingfahrzeuge
(Ankauf und Verkauf von Leasingrückläufer an Autohändler) unterscheidet sich in bis zu 23 Punkten von einer "normalen" zustandsneutralen Fahrzeugbewertung/-gutachten.
Diese Unterschiede können im Endergebnis mehrere Hundert bis mehrere Tausend Euro betragen.
Die verschiedenen Bewertungssysteme am Markt wie Schwacke und DAT, sind für die
herkömmlichen Wertermittlungen für Fahrzeuge im Einkauf und Verkauf durchaus
einsetzbar, jedoch können diese Werte immer nur als Empfehlungswerte angesehen werden.
Die tatsächliche Wertermittlung durch Spezialisten, Sachverständige/Gutachten können diese
Programme nicht ersetzten! Leasing spezifische Besonderheiten wie z.B. die Vollamortisation
von Sonderausstattungen, um nur eines zu nennen, fließen hierbei nicht automatisch mit ein!
Besonders bei den Leasingrückläufern (Verkauf der Fahrzeuge am Vertragsende an die
Vertragshändler, der über die Händlervereinbarung(en) geregelt ist und hier bei den
Wertermittlungen Ausnahmen zulassen. Man denke hier nur mal an den "Verzicht" auf die
Wertmindernde Korrektur bei Vorbesitzern! Das die betroffenen Vertragshändler
hier, durchschnittlich umgerechnet aufs Fahrzeug bis zu 250.-€ gekostet hat. Bei z.B. 100.000
Fahrzeugen im Jahr sind das doch "verschenkte" bis zu 25.000.000.-€ und das ist nur ein
Beispiel. Es gilt hier diese 23 Besonderheiten zu beachten um hier marktgerechte HEK Werte zu
bekommen.
Diese Besonderheiten wurden von uns heraus gearbeitet und haben den Begriff:
"zustandsneutrale Fahrzeugbewertungen/-gutachten Leasing HEK/HVK"
geprägt. Die Schätzwerte für Leasingfahrzeuge (Rückkauf der Fahrzeuge am
Vertragsende) haben somit einen Sonderstatus.
Zahlen Sie nicht mehr für Ihre Leasingrückläufer
als diese tatsächlich Wert sind!
Wir übernehmen für Sie die komplette Fahrzeugbewertungs- und -gutachen Prüfung
sowie die Rechnungsprüfung (mit allen dazu gehörenden Unterlagen von der Bestellung
über den Leasingvertrag bis zur Rechnung) inklusive des gesamten Schriftverkehres und
Telefonate bei Beanstandungen, Rückfragen, Klärungsbedarfes und gegebenenfalls die
Veranlassung der Korrektur der Rechnung oder Eingang der Gutschrift.
Egal ob es 6 Wochen, ein Jahr oder drei Jahre dauert, wir bleiben für Sie dran.
Testen Sie uns mit dem Kennlernangebot:
Pro Vorgang 49,-- € (netto) zzgl. 19% MwSt.